KFZ-Mechatroniker inspiziert die Unterseite eines Autos

UVV-Prüfung

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Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf allgemeine technische Sicherheit gemäß DGUV Vorschrift 70 geprüft werden. Auch nach Unfällen, längerer Nichtbenutzung des Wagens oder nach speziellen Instandsetzungsarbeiten muss dies zusätzlich geschehen.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach droht ein Bußgeld und auch manche Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft sind nicht mehr gewährleistet.

Prüfung der folgenden Kriterien

Dabei werden folgende Komponenten bezüglich der Arbeitssicherheit geprüft und deren Zustand dokumentiert.

  • Allgemeiner technische Sicherheit

  • bewegliche Anbauteile (z.B. Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel)

  • Sitze und Sicherheitsgurte

  • Vorrichtungen zur Ladungssicherung

  • Zustand von Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten

  • Allgemeine Verkehrssicherheit nach § 29 StVZO

  • Allgemeine Arbeitssicherheit im Sinne ArbSchG

Für welche Fahrzeuge gilt die UVV-Prüfung?

  • Pflichtfahrzeuge: Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge – z. B. Dienstwagen, Transporter oder Flottenfahrzeuge – fallen unter DGUV 70. Privat genutzte PKWs sind meist ausgenommen.

  • Ausnahmen: Maschinell angetriebene Hilfsfahrzeuge > 8 km/h, Pedelecs über 25 km/h sowie bestimmte Baumaschinen/Parkgeräte sind ebenfalls prüfpflichtig.

  • E‑Fahrzeuge: Bei teil- oder vollelektrischen Fahrzeugen ist eine zusätzliche Prüfung gemäß DGUV V3 (z. B. Ladekabel) erforderlich

Ablauf der UVV-Prüfung bei Christl & Schowalter

  • Anfrage & Durchführung

    • Firmenangaben & Fahrzeugdetails per Formular

    • Terminvereinbarung – Prüfung vor Ort durch Fachpersonal oder Partner

    • Erstellung eines Prüfberichts inkl. Mängelhinweis & Zertifikat

  • Dokumentation & Nachweis: Berichte werden im Prüfprotokoll gespeichert – gesetzlich aufbewahrungspflichtig bis zur nächsten UVV-Prüfung.

  • Zusatzleistungen: Kombinierbar mit Hauptuntersuchung (HU), Reparatur, Wartung oder Ladekabel-Check für E-Fahrzeuge.

FAQ – Häufige Fragen & Antworten

Wie oft ist die UVV-Prüfung fällig?

Mindestens einmal jährlich, bei Bedarf häufiger – z. B. nach Unfall, längerer Standzeit oder hoher Nutzung.

Wie detailliert ist der Prüfbericht?

Er enthält alle relevanten Prüfpunkte, Mängel und Maßnahmen – unterschrieben vom Prüfer & Unternehmen, z. B. per Prüfkartei oder Online-Report.

Was kostet die Prüfung?

Transparente Pauschalen pro Fahrzeug – gerne in Kombination mit anderen Services wie HU oder Wartung kalkulierbar.

Muss das Fahrpersonal geschult werden?

Ja – Fahrzeugführer müssen Mängel sofort melden (§ 36 DGUV V70) und sind zur Nutzung sicherer Fahrzeuge verpflichtet.

Tipp

Kombinieren Sie Ihre jährliche UVV-Prüfung ganz einfach mit der HU-Prüfung, um von Preisvorteilen zu profitieren.

Hinweis: Die UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach §29 StVZO

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