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UVV-Prüfung

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Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf allgemeine technische Sicherheit gemäß DGUV Vorschrift 70 geprüft werden. Auch nach Unfällen, längerer Nichtbenutzung des Wagens oder nach speziellen Instandsetzungsarbeiten muss dies zusätzlich geschehen.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach droht ein Bußgeld und auch manche Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft sind nicht mehr gewährleistet.

Prüfung der folgenden Kriterien

Dabei werden folgende Komponenten bezüglich der Arbeitssicherheit geprüft und deren Zustand dokumentiert.

  • Allgemeiner technische Sicherheit

  • bewegliche Anbauteile (z.B. Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel)

  • Sitze und Sicherheitsgurte

  • Vorrichtungen zur Ladungssicherung

  • Zustand von Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten

  • Allgemeine Verkehrssicherheit nach § 29 StVZO

  • Allgemeine Arbeitssicherheit im Sinne ArbSchG

Wenn das letzte HU-Prüfprotokoll oder auch die letzte Inspektion Mängel aufweisen, müssen auch diese untersucht werden. Wenn bei der Untersuchung Probleme auffallen, können diese nach Rücksprache sofort behoben werden. Unser Autohaus bietet Ihnen hierbei eine Kombination an Know-How und Service-Qualität. Bei erfolgreicher Inspektion stellen wir Ihnen einen Prüfnachweis und einen Prüfaufkleber aus.

Tipp

Kombinieren Sie Ihre jährliche UVV-Prüfung ganz einfach mit der HU-Prüfung, um von Preisvorteilen zu profitieren.

Hinweis: Die UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach §29 StVZO

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